Mein bisheriger Anbieter hat seine Preise erhöht. Kann ich jetzt schneller wechseln?

Im Fall einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht ab Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung. Dadurch können Sie Ihren Vertrag unabhängig von der Restlaufzeit vorzeitig kündigen. Nähere Informationen finden Sie meist in den Tarifbestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres bisherigen Anbieters.

Ich habe noch nie meinen Energielieferanten gewechselt. Wer beliefert mich momentan überhaupt mit Strom oder Gas?

Wenn Sie sich bislang noch nicht für einen anderen Strom- bzw. Gaslieferanten entschieden haben, werden Sie durch die sogenannte "Grundversorgung" mit Energie beliefert. Das übernimmt das örtliche Versorgungsunternehmen, welches in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt. Dies ist üblicherweise das örtliche Stadtwerk oder der Regional- bzw. Überlandversorger.

Wie kann ich meinen Vertrag verlängern oder kündigen?

Ganz formlos und so, wie es für Sie am einfachsten ist: Online über unser Kündigungsformular, im Kundenportal, per E-Mail, mit der Post oder natürlich auch telefonisch über unsere Service-Rufnummer.

Kann es beim Wechsel auch zu Stromausfällen kommen?

Nein, Grundversorger sind verpflichtet, Haushalte im jeweiligen Gebiet zu beliefern. Das ist gesetzlich geregelt und gilt selbstverständlich auch nach Ihrer Kündigung bei jedem beliebigen bisherigen Anbieter.